Als Rechtsanwalt Spezialisierung im Bereich des Film- und Musikrechts, sowie der Rechte der Autoren und bildenden Künstler, also auf Urheberrecht, Markenrecht und Allgemeines Vertragsrecht.
Aufgrund eigener künstlerischer Tätigkeiten befasse ich mich neben den wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Belangen auch mit praktischen und künstlerischen Aspekten. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Finanzierung von Film- und Kunstprojekten, also die Mitwirkung an der Entwicklung von umsetzungs- und tragfähigen Konzepten, die Akquise von Förderern und Sponsoren, sowie die Vertretung und Beratung bei den dazu abzuschließenden Verträgen.
Zu meinen Mandanten gehören Künstlerinnen und Künstler, Produzenten und Unternehmen.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
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